Regionalbudget
Regionalbudget 2025
Das „Regionalbudget“ ist ein etabliertes Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich - vorbehaltlich einer Förderung durch das ALE Schwaben - aus einer maximalen Zuwendung von 75.000 EUR und einem Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses, also des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V., von 10%, maximal 7.500 EUR zusammen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (brutto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR sind nicht förderfähig!
Der Gesamtvorstand des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. hat in der Sitzung vom 02.10.2024 die Beantragung des Förderprogramms Regionalbudget beschlossen. Vor diesem Hintergrund ruft die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Welden vorbehaltlich einer Förderung zur Einreichung von Projektideen auf!
2. Aufruf 2025
Mit Datum vom 12.12.2024 startet der 2. Aufruf zur Einreichung von Projektideen im Regionalbudget. Frist zur Abgabe der Projetkanträge ist Mittwoch, 19. Februar 2025.
Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in der Region Holzwinkel und Altenmünster gefördert werden. Für die interkommunale Zusammenarbeit hat das Regionalbudget einen hohen Mehrwert, da mit den Kleinprojekten bereits im kleinen einige Entwicklungsziele der Region verfolgt werden. Für Projekte, die im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen, kann nun im zweiten Aufruf bis zum 19. Februar 2025 der Antrag gestellt werden!
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich kann ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich zu einer Beratung bitte vorab an Regionalmanagerin Simone Hummel (Tel.: 08293 / 69921, entwicklungsforum-hummel@vg-welden.de).
Der Weg zur Förderung
Förderanfragen müssen im zweiten Aufruf bis 19. Februar 2025 an die VGem. Welden gestellt werden. Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit. Ist diese gegeben, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Das Gremium entscheidet anhand der Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.
Wichtige Termine im Regionalbudget 2025:
-
Abgabe der Förderanfrage im 2.Aufruf: Mittwoch, 19.02.2025 an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
- Das Projekt muss bis spätestens Freitag, 20.09.2025 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
- spätester Termin zur Abgabe des Durchführungsnachweises bei der VGem. Welden (Vorlage des Durchführungsnachweises) ist Mittwoch, 01.10.2025
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:
1) 2.Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
4) Hinweis zu De-minimis-Beihilfen: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/de-minimis-beihilfen-801/index.html
Schritt 2: Für die Antragstellung bei der VGem. Welden benötigen Sie folgende Dokumente Projektbeschreibung und Förderanfrage zum Regionalbudget 2025 (mit Kostenübersicht und Nachweisen)
Zur Einreichung der Förderanfrage benötigen Sie
1) das Antragsformular sowie
2) unsere Vorlage Projektbeschreibung (bitte schreiben Sie uns bei Interesse eine Email, wir leiten Ihnen die Word-Vorlage zu) und
3) eine Kostenübersicht mit entsprechenden Nachweisen.
Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung beratend zur Seite. Bitte kommen Sie auf uns zu!
Regionalbudget 2024
Das „Regionalbudget“ ist ein etabliertes Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich - vorbehaltlich einer Förderung durch das ALE Schwaben - aus einer maximalen Zuwendung von 90.000 EUR und einem Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses, also des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V., von 10%, maximal 10.000 EUR zusammen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR sind nicht förderfähig!
Der Gesamtvorstand des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. hat in der Sitzung vom 11.10.2023 die Beantragung des Förderprogramms Regionalbudget beschlossen und am 31.10.2023 die Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben erhalten. Vor diesem Hintergrund ruft die verantwortliche Stelle Verwaltungsgemeinschaft Welden zur Einreichung von Projektideen auf!
6. Aufruf 2024
Mit Datum vom 21.06.2024 startet der 6. Aufruf zur Einreichung von Projektideen im Regionalbudget. Frist zur Abgabe der Projetkanträge ist Freitag, 19. Juli.
Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in der Region Holzwinkel und Altenmünster gefördert werden. Für die interkommunale Zusammenarbeit hat das Regionalbudget einen hohen Mehrwert, da mit den Kleinprojekten bereits im kleinen einige Entwicklungsziele der Region verfolgt werden. Für Projekte, die im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen, kann nun im sechsten Aufruf bis zum 19.Juli 2024 der Antrag gestellt werden!
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich kann ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich zu einer Beratung bitte vorab an Regionalmanagerin Simone Hummel (Tel.: 08293 / 69921, entwicklungsforum-hummel[at]vg-welden.de).
Der Weg zur Förderung
Förderanfragen müssen im vierten Aufruf bis 19.Juli 2024 an die VGem. Welden gestellt werden. Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit. Ist diese gegeben, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Das Gremium entscheidet anhand der Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.
Wichtige Termine im Regionalbudget 2024:
-
Abgabe der Förderanfrage im 6. Aufruf: Freitag, 19.07.2024 an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
- Das Projekt muss bis spätestens Freitag, 20.09.2024 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
- spätester Termin zur Abgabe des Durchführungsnachweises bei der VGem. Welden (Vorlage des Durchführungsnachweises) ist Dienstag, 01.10.2024
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:
1) 6.Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
Schritt 2: Für die Antragstellung bei der VGem. Welden benötigen Sie folgende Dokumente Projektbeschreibung und Förderanfrage zum Regionalbudget 2024 (mit Kostenübersicht und Nachweisen)
Zur Einreichung der Förderanfrage benötigen Sie
1) das Antragsformular sowie
2) unsere Vorlage Projektbeschreibung (bitte schreiben Sie uns bei Interesse eine Email, wir leiten Ihnen die Word-Vorlage zu) und
3) eine Kostenübersicht mit entsprechenden Nachweisen.
Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung beratend zur Seite. Bitte kommen Sie auf uns zu!
Regionalbudget 2023
Das „Regionalbudget“ ist ein etabliertes Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 90.000 EUR und einem Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses – also des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. – von 10%, also maximal 10.000 EUR zusammen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR sind nicht förderfähig!
Auch im Jahr 2023 kann das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. wieder Unterstützung für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zur Verfügung stellen. Der Antrag des Entwicklungsforums Holzwinkel und Altenmünster e.V. zur Umsetzung des Regionalbudget 2023 wurde Mitte Oktober vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben bewilligt.
6. Aufruf 2023
Mit dem Regionalbudget können kleine Projekte in der Region Holzwinkel und Altenmünster gefördert werden. Für die interkommunale Zusammenarbeit hat das Regionalbudget einen hohen Mehrwert, da mit den Kleinprojekten bereits im kleinen einige Entwicklungsziele der Region verfolgt werden. Für Projekte, die im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, kann nun im sechsten Aufruf bis zum 15.8.2023 der Antrag gestellt werden!
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich kann ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich zu einer Beratung bitte vorab an Regionalmanagerin Simone Hummel (Tel.: 08293 / 69921, entwicklungsforum-hummel[at]vg-welden.de).
Frist zur Einreichung von Förderanfragen: Dienstag, 15. August 2023
Zur Einreichung der Förderanfrage benötigen Sie
1) das Antragsformular sowie
2) unsere Vorlage Projektbeschreibung und
3) eine Kostenübersicht.
Wichtige Informationen finden Sie in den ergänzenden Verfahrensbestimmungen und im Merkblatt des StMELF zur Durchführung von Kleinprojektträger unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/index.php
Der Weg zur Förderung
Förderanfragen müssen im vierten Aufruf bis Dienstag, 15.August 2023 an die VGem. Welden gestellt werden. Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit. Ist diese gegeben, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Das Gremium entscheidet anhand der Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.
Wichtige Termine im Regionalbudget 2023:
-
Abgabe der Förderanfrage im 5. Aufruf: Dienstag, 11.Juli 2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
- Das Projekt muss bis spätestens Mittwoch, 20.09.2023 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
- spätester Termin zur Abrechnung mit der VGem. Welden (Vorlage des Durchführungsnachweises) ist Sonntag, 01.10.2023
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:
1) 6. Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets.
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
4) Entwicklungsziele der interkom. Zusammenarbeit
Schritt 2: Für die Antragstellung bei der VGem. Welden benötigen Sie die Dokumente Projektbeschreibung und Förderanfrage zum Regionalbudget 2023 (mit Kostenübersicht und Nachweisen)
Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung beratend zur Seite. Bitte kommen Sie auf uns zu!
Regionalbudget 2022
Sitzung des Entscheidungsgremiums über den ersten Aufruf
Anfang März kam das Entscheidungsgremium zur Beratung über die Kleinprojekte aus dem ersten Aufruf im Markttreff Welden zusammen.
Das Entwicklungsforum und die Verwaltungsgemeinschaft Welden freuen sich über die zehn eingegangenen Kleinprojekte des ersten Aufrufes. Die Projekte zeichnen sich, wie letztes Jahr, durch Vielfältigkeit und Kreativität aus: Unter den Anträgen ist beispielsweise ein Hörbuch über den Lausbuben Ludwig Ganghofer, ein Bikepark in Adelsried, Themen-Wanderwege, ein Kleinkinderspielplatz oder eine Drohne mit Wärmbildkamera, um Rehkitze vor dem Mähtod zu retten.
Die Anträge wurden nun geprüft und am 9.3.2022 vom Entscheidungsgremium, bestehend aus regionalen Akteuren und Bürgern, beschlossen. Dabei wurden neun der zehn Anträge als förderfähig beschieden, ein Kleinprojekt war pe se nicht förderfähig. Sobald der Vertrag zwischen der VGem. Welden und den Trägern der Projekte geschlossen wurde, können diese mit der Umsetzung beginnen.
Sehr erfreulich ist auch, dass einige Kleinprojekte eine hohe Aufmerksamkeit auf sich ziehen. So hat bspw. das Amt für Ländliche Entwicklung die beiden Projekte „Gemeindeverbindungsweg Welden – Reutern“ (Markt Welden) und Bienenerlebnis-Garten (Imkereiverein Welden e.V.) ausgewählt, um sie im Januar deutschlandweit als gute Beispiele für Kleinprojekte beim „15. Zukunftsforum Ländliche Entwicklung“ im Rahmen der Grünen Woche Berlin vorzustellen. Diese Ehre freut uns natürlich sehr. Wir hoffen, dass auch die Kleinprojekte im Jahr 2022 ein großer Erfolg werden.
2. Aufruf für das Regionalbudget 2022
Holzwinkel und Altenmünster. Das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. kann in diesem Jahr wieder Unterstützung für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zur Verfügung stellen. Nach einem ersten Aufruf bis 21.02.2022 sind noch Fördermittel verfügbar. Wir starten daher einen 2. Aufruf mit Frist zum 23.03.2022.
Da nach dem ersten Aufruf noch Fördermittel für weitere Kleinprojekte verfügbar sind, startet das Entwicklungsforum einen zweiten Aufruf, mit Frist 23.03.2022. Falls Sie schon immer mal ein kreatives Projekt in der Region Holzwinkel und Altenmünster umsetzen wollten, dann können Sie jetzt die Chance nutzen und mit Hilfe des Regionalbudgets diese Idee umsetzen. Im Folgenden sind nochmals die wichtigsten Informationen für das Regionalbudget aufgelistet:
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich kann ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich zu einer Beratung bitte vorab an Regionalmanagerin Simone Hummel (Tel.: 08293 / 69921, mobil 01512 / 2276867; ilek-hummel@vg-welden.de).
Neue Frist zur Einreichung von Förderanfragen: Mittwoch, 23.03.2022
Zur Einreichung der Förderanfrage benötigen Sie das Antragsformular sowie unsere Vorlage Projektbeschreibung und einen Kostenplan. Wichtig: Die Projektbeschreibung, die ergänzenden Verfahrensbestimmungen und das Merkblatt des StMELF für Kleinprojektträger finden Sie unter https://www.freiraum-zum-leben.de/regionalbudget.html.
Der Weg zur Förderung
Förderanfragen müssen bis Montag, 23.03.2022 an die VGem. Welden gestellt werden. Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit. Ist diese gegeben, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Das Gremium entscheidet anhand der Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.
Wichtige Termine im Regionalbudget 2022:
- Abgabe der Förderanfrage im 2. Aufruf: Mittwoch, 23.03.2022 an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
- Das Projekt muss bis spätestens Dienstag, 20.09.2022 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:
1) 2. Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets.
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
4) Entwicklungsziele der interkom. Zusammenarbeit
Schritt 2: Für die Antragstellung bei der VGem. Welden benötigen Sie die Dokumente Projektbeschreibung und Förderanfrage zum Regionalbudget 2021 (mit Kostendarstellung und Nachweisen)
Wir stehen Ihnen gerne bei der Antragstellung beratend zur Seite. Bitte kommen Sie auf uns zu!
1. Aufruf für das Regionalbudget 2022
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bewirbt sich das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. und die VGem. Welden um das „Regionalbudget 2022“.
Vor der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben rufen wir mit Stand 20.12.2021 bereits jetzt dazu auf, sich um den Fördertopf Regionalbudget zu bewerben. Frist für den ersten Aufruf ist Montag, 21.02.2022! Die Antragstellung der Kleinprojekte erfolgt bei der VGem. Welden. Wir empfehlen bei Interesse vorab die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Entwicklungsforums Holzwinkel und Altenmünster e.V., telefonisch unter 08293 / 69921 oder per E-Mail an ilek-hummel(at)vg-welden.de.
Pressemitteilungen:
2021.12.17: 1. Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für das Regionalbudget 2022
Das Regionalbudget 2021
Das Regionalbudget 2021 ist – wie auch im Jahr 2020 – ein großer Erfolg für die Region Holzwinkel und Altenmünster. Mehr als 20 Projektideen sind beim Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster eingegangen. Von den 12 bewilligten Kleinprojekten konnten 11 Kleinprojekte umgesetzt werden. Nun erhielt die VGem. Welden den Auszahlungsbescheid des ALE Schwabens und will sich für das Regionalbudget 2022 wieder bewerben.... Lesen Sie hier weiter.
Projektbetreuer Braun vom ALE Schwaben übergibt VGem.-Vorsitzendem Scheider und Vorstand des Entwicklungsforums Mair vor der Informationsstele des Entwicklungsforums in Reutern den Auszahlungsbescheid über die Förderung des Regionalbudgets 2021.
Verlängerung des 3. Aufrufs
Die Frist zur Abgabe von Förderanfragen wurde verlängert bis zum 20. Mai!
Aller guten Dinge sind drei ... 3. Aufruf zur Einreichung von Projektideen
Welden, 07.04.2021. Insgesamt elf Anträge sind im Rahmen des ersten Aufrufs zum Regionalbudget 2021 eingegangen. Das entspricht einen Fördervolumen von ca. 94.000 Euro. Vor diesem Hintergrund startet am 07.04.2021 ein dritter Aufruf , um die restlichen Fördermittel für die Region verfügbar zu machen.
Die Frist zur Einreichung von Förderanfragen ist der 03. Mai 2021. Es gelten weiterhin die unten aufgeführten Bestimmungen.
Bitte kommen Sie bzgl. einer Beratung frühzeitig auf uns zu!
2. Aufruf zur Einreichung von Projektideen
Welden, 22.02.2021. Insgesamt zehn Anträge sind im Rahmen des ersten Aufrufs zum Regionalbudget 2021 eingegangen. Das entspricht einen Fördervolumen von ca. 84.000 Euro. Vor diesem Hintergrund wurde ein zweiter Aufruf gestartet, um die restlichen Fördermittel für die Region verfügbar zu machen.
Frist zur Einreichung von Förderanfragen ist der 07.04.2021. Bitte kommen Sie bzgl. einer Beratung frühzeitig auf uns zu! Es gelten weiterhin die unten aufgeführten Bestimmungen.
1. Aufruf zur Einreichung von Projektideen
20.01.2021 – Welden. Auch im Jahr 2021 möchte das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. wieder Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets fördern. Ab sofort können Projektanträge bei der Verwaltungsgemeinschaft Welden eingereicht werden!
Hier finden Sie den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte!
Regionalbudget? Schon mal gehört – aber kommt meine Idee für eine Förderung infrage?
Das „Regionalbudget“ ist ein noch junges Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 90.000 EUR und einem Eigenanteil der ILE-Gemeinden von 10%, also maximal 10.000 EUR zusammen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Grundsätzlich kann ein großer Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Grundvoraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich unbedingt an ILE-Managerin Simone Hummel, um diese Idee vorab zu besprechen (Tel.: 08293 / 69921; ilek-hummel(at)vg-welden.de).
Der Weg zur Förderung
Sollte eine Projektidee förderfähig sein, kommt es zur Antragstellung und der Prüfung der Förderwürdigkeit. Sobald alle Antragsunterlagen vorliegen, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Anhand von Auswahlkriterien wird das Gremium entscheiden, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss und der schriftlichen Vertragsschließung zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für die ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem/der Projektträger:in darf schließlich mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.
Und hier noch ein Tipp! Eine detaillierte Projektbeschreibung und Orientierung an den Projektauswahlkriterien hilft dem Entscheidungsgremium ungemein bei seiner Projektauswahl. Wir beraten Sie gerne während des Beantragungs-Prozesses. Kommen Sie vor einer Beantragung bitte per Email oder telefonisch auf uns zu!
Folgende wichtige Termine sind zwingend einzuhalten:
Das Projekt muss bis spätestens Montag, 20.09.2021 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein (letztes Rechnungsdatum).
Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): Freitag, 01.10.2021, 12 Uhr
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Schritt 1: Bitte lesen Sie aufmerksam folgende Dokumente:
1) Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
2) Merkblatt (StMELF) mit Voraussetzungen für die Umsetzung eines Kleinbudgets.
3) Ergänzende Verfahrensbestimmungen (enthält die Projektauswahlkriterien)
Schritt 2: Füllen Sie die Projektbeschreibung mit Bezug zu den Entwicklungsziele der Interkommunalen Zusammenarbeit sowie den Projektauswahlkriterien aus
Schritt 3: Senden Sie uns die Unterlage und kommen bzgl. einer Beratung auf uns zu.
Schritt 4: Für die Antragstellung bei der VGem. Welden benötigen Sie die Dokumente Projektbeschreibung und Förderanfrage zum Regionalbudget 2021 (mit Kostendarstellung und Nachweisen).
Pressemitteilungen
02.02.2021 Sichern Sie sich jetzt das Regionalbudget für Ihr Kleinprojekt 2021
Regionalbudet 2020
Das Regionalbudget 2020 war ein Erfolg – an den auch 2021 angeknüpft werden soll
Zehn Projekte in der Region Holzwinkel und Altenmünster erhielten im Sommer 2020 eine Förderung aus dem Regionalbudget. Die Mobilitätsapp „bring2“, der Meditationsweg des Marktes Welden, „Unser Freund Baum“ des Bund Naturschutz oder „Digitalisierung 4.0“ des Schulverbandes Welden sind nur einige Beispiele. Die Teilnahme am Förderprogramm ist auch 2021 möglich. Das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. will sich noch dieses Jahr um den Zuschlag bewerben.
Mit dem Förderprogramm legt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Augenmerk auf Unterstützung der Ländlichen Entwicklung durch regionale Kleinprojekte. Förderziel ist die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität. Kommunale Verbünde können sich auf die Förderung bewerben - unter der Voraussetzung, dass eine ILE (Interkommunale Ländliche Entwicklung) mit entsprechenden regionalen Zielstellungen vorhanden ist.
Lesen Sie hier weiter.
Zehn Projekte in der Region Holzwinkel und Altenmünster erhalten Förderung aus dem Regionalbudget
In einer Sitzung hat das Entscheidungsgremium der ILE Holzwinkel-Altenmünster die Förderung von zehn Projekten im Rahmen des Förderprogramms „Regionalbudget“ beschlossen. Mehr als 58.000,00 € an Mitteln unterstützen dabei regionale Maßnahmen in der Region Holzwinkel und Altenmünster.
Mit dem Regionalbudget hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Förderprogramm mit Augenmerk auf Unterstützung regionaler Kleinprojekte aufgesetzt. Förderziel ist die Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität in ILE-Gebieten. Mit Hilfe des Regionalbudgets werden Träger von Kleinprojekten bei der Durchführung ihrer Vorhaben unterstützt.
Lesen Sie hier weiter bzw. informieren Sie sich in der Übersicht der Kleinprojekte.
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